Garantien

Eine Übersicht

Im Folgenden sind die Einsatzmöglichkeiten und Vorteile der verschiedenen Garantien aufgeführt.

Bietungs­garantie

"Bid-Bond" oder "Tender Guarantee"

Auftraggeber: Exporteur
Begünstigter: Importeur
Zielsetzung: Diese Garantie deckt den Fall ab, dass ein Bieter sein Gebot zurückzieht, nachdem er bei einer Ausschreibung den Zuschlag erhalten hat. Mit der Garantiezahlung sollen die Kosten einer neuen Ausschreibung gedeckt werden. Mit der Bietungsgarantie können in der Regel fünf bis zehn Prozent des Auftragswertes gesichert werden.

Anzahlungs­garantie

"Advance Payment Guarantee" oder "Down-Payment-Bond"

Auftraggeber: Exporteur
Begünstigter: Importeur
Zielsetzung: Mit dieser Garantie ist sichergestellt, dass eine geleistete Anzahlung zurückerstattet wird, sofern die vereinbarten Lieferungen oder Leistungen nicht erbracht werden. In der Regel kann die Anzahlung in voller Höhe gesichert werden.

Gewähr­leistungs­garantie

"Maintenance-Bond" oder "Warranty Guarantee"

Auftraggeber: Exporteur
Begünstigter: Importeur
Zielsetzung: Die Gewährleistungsgarantie schafft die Sicherheit dafür, dass das gelieferte Gut bestimmte zugesagte Eigenschaften besitzt oder sonst mängelfrei ist oder aber, dass etwaige Mängel, die nach Abschluss der Lieferung oder Leistung auftreten, innerhalb einer bestimmten Frist behoben werden. Die Gewährleistungsgarantie umfasst in der Regel fünf bis zwanzig Prozent des Auftragswertes.

Vertrags­erfüllungs- oder Leistungs­garantie

"Performance-Bond" oder "Contract Performance Guarantee"

Auftraggeber: Exporteur
Begünstigter: Importeur
Zielsetzung: Mit dieser Garantie werden die Ansprüche des Importeurs für den Fall befriedigt, dass der Exporteur seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht vollständig oder nicht ordnungsgemäß nachkommt. Meist werden zehn bis zwanzig Prozent des Auftragswertes mit dieser Garantie gesichert.

Zahlungs­garantie

"Payment Guarantee"

Auftraggeber: Exporteur
Begünstigter: Importeur
Zielsetzung: Diese Garantie deckt den Fall ab, dass ein Bieter sein Gebot zurückzieht, nachdem er bei einer Ausschreibung den Zuschlag erhalten hat. Mit der Garantiezahlung sollen die Kosten einer neuen Ausschreibung gedeckt werden. Mit der Bietungsgarantie können in der Regel fünf bis zehn Prozent des Auftragswertes gesichert werden.